Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-686/18OC e.a. and Others v Banca d'Italia and Others
- Entschieden
- 2020-07-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:567
- CELEX
- 62018CJ0686
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zulässigkeit – Art. 63 ff. AEUV – Freier Kapitalverkehr – Art. 107 ff. AEUV – Staatliche Beihilfen – Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Art. 29 – Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 – Art. 6 Abs. 4 – Aufsicht über Kreditinstitute – Auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragene besondere Aufgaben – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 – Technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute – Nationale Regelung, die den in Form von Genossenschaften errichteten Volksbanken eine Aktivvermögensobergrenze vorschreibt und es ermöglicht, das Recht der ausscheidenden Anteilseigner auf Rückzahlung ihrer Aktien zu beschränken.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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