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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-686/18OC e.a. and Others v Banca d'Italia and Others

Entschieden
2020-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2020:567
CELEX
62018CJ0686
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zulässigkeit – Art. 63 ff. AEUV – Freier Kapitalverkehr – Art. 107 ff. AEUV – Staatliche Beihilfen – Art. 16 und 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verordnung (EU) Nr. 575/2013 – Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen – Art. 29 – Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 – Art. 6 Abs. 4 – Aufsicht über Kreditinstitute – Auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragene besondere Aufgaben – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 241/2014 – Technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute – Nationale Regelung, die den in Form von Genossenschaften errichteten Volksbanken eine Aktivvermögensobergrenze vorschreibt und es ermöglicht, das Recht der ausscheidenden Anteilseigner auf Rückzahlung ihrer Aktien zu beschränken.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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