Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-685/15Online Games Handels GmbH and Others v Landespolizeidirektion Oberösterreich
- Entschieden
- 2017-06-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:452
- CELEX
- 62015CJ0685
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Glücksspiele – Restriktive Regelung eines Mitgliedstaats – Verwaltungsstrafen – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhältnismäßigkeit – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Nationale Regelung, nach der der Richter verpflichtet ist, im Verwaltungsstrafverfahren die Umstände, mit denen er befasst ist, von Amts wegen zu ermitteln – Vereinbarkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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