Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-684/23'Latvijas Sabiedriskais Autobuss' SIA v Iepirkumu uzraudzības birojs and 'Autotransporta direkcija' VSIA

Entschieden
2025-02-13
ECLI
ECLI:EU:C:2025:90
CELEX
62023CJ0684
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verkehr – Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße – Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – Öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen – Art. 5 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchst. c – Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge – Vergabe eines Auftrags zur Erbringung öffentlicher Busverkehrsdienste – Vergabe als Vertrag über eine Dienstleistungskonzession – Direktvergabe an einen internen Betreiber durch eine zuständige örtliche Behörde – Art. 5 Abs. 3 – Wettbewerbliches Vergabeverfahren – Vergabe eines Auftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen durch eine andere zuständige Behörde – Teilnahme des internen Betreibers – Voraussetzungen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung