Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-684/21Papierfabriek Doetinchem B.V. v Sprick GmbH Bielefelder Papier- und Wellpappenwerk & Co
- Entschieden
- 2023-03-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:141
- CELEX
- 62021CJ0684
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Geistiges Eigentum – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Verordnung (EG) Nr. 6/2002 – Art. 8 Abs. 1 – Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses, die ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind – Beurteilungskriterien – Bestehen alternativer Geschmacksmuster – Inhaber, der auch über eine Vielzahl alternativer geschützter Geschmacksmuster verfügt – Mehrfarbigkeit eines Erzeugnisses, die nicht aus der Eintragung des betreffenden Geschmacksmusters ersichtlich ist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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