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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-683/22Adusbef - Associazione difesa utenti servizi bancari e finanziari v Presidenza del Consiglio dei Ministri and Others

Entschieden
2024-11-07
ECLI
ECLI:EU:C:2024:936
CELEX
62022CJ0683
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014/23/EU – Konzessionsvergabeverfahren – Art. 43 – Änderung einer Konzession während ihrer Laufzeit ohne Öffnung für den Wettbewerb – Autobahnkonzession – Einsturz der Morandi-Brücke in Genua (Italien) – Nationales Verfahren wegen einer schwerwiegenden Verletzung der Pflichten zu Wartung und Instandhaltung des Autobahnnetzes – Neue Pflichten des Konzessionsnehmers – Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, sich vorab zur Erforderlichkeit der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu äußern – Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur vorherigen Prüfung der Zuverlässigkeit des Konzessionsnehmers.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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