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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-683/21Nacionalinis visuomenės sveikatos centras prie Sveikatos apsaugos ministerijos v Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija

Entschieden
2023-12-05
ECLI
ECLI:EU:C:2023:949
CELEX
62021CJ0683
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 Nrn. 2 und 7 – Begriffe ,Verarbeitung‘ und ,Verantwortlicher‘ – Entwicklung einer mobilen IT‑Anwendung – Art. 26 – Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung – Art. 83 – Verhängung von Geldbußen – Voraussetzungen – Erfordernis der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes – Haftung des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
  • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
  • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
  • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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