Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-683/21Nacionalinis visuomenės sveikatos centras prie Sveikatos apsaugos ministerijos v Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija
- Entschieden
- 2023-12-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:949
- CELEX
- 62021CJ0683
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Schutz personenbezogener Daten – Verordnung (EU) 2016/679 – Art. 4 Nrn. 2 und 7 – Begriffe ,Verarbeitung‘ und ,Verantwortlicher‘ – Entwicklung einer mobilen IT‑Anwendung – Art. 26 – Gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung – Art. 83 – Verhängung von Geldbußen – Voraussetzungen – Erfordernis der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit des Verstoßes – Haftung des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Auftragsverarbeiter.
Legt aus
- DSGVO — Verordnung (EU) 2016/67932016R0679
Artikel in der Entscheidung
Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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