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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-683/16Deutscher Naturschutzring – Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände e.V. v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2018-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2018:433
CELEX
62016CJ0683
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Fischereipolitik – Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 – Art. 11 – Erhaltung der biologischen Meeresschätze – Umweltschutz – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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