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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C‑683/13Pharmacontinente - Saúde e Higiene SA and Others v Autoridade Para As Condições do Trabalho (ACT)

Entschieden
2014-06-19
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2028
CELEX
62013CO0683
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsersuchen – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verarbeitung personenbezogener Daten – Richtlinie 95/46/EG – Art. 2 – Begriff ‚personenbezogene Datenʻ – Art. 6 und 7 – Grundsätze in Bezug auf die Qualität der Daten und die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten – Art. 17 – Sicherheit der Verarbeitung – Arbeitszeit von Arbeitnehmern – Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten – Zugang der für die Überwachung der Arbeitsbedingungen zuständigen nationalen Behörde – Verpflichtung des Arbeitgebers, die Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten so zur Verfügung zu stellen, dass sie unverzüglich eingesehen werden können.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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