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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-682/15Berlioz Investment Fund SA v Directeur de l'administration des contributions directes

Entschieden
2017-05-16
ECLI
ECLI:EU:C:2017:373
CELEX
62015CJ0682
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2011/16/EU – Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung – Art. 1 Abs. 1 – Art. 5 – An einen Dritten gerichtetes Informationsersuchen – Verweigerung einer Antwort – Sanktion – Begriff der voraussichtlichen Erheblichkeit der erbetenen Informationen – Prüfung durch die ersuchte Behörde – Kontrolle durch den Richter – Umfang – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 51 – Durchführung des Unionsrechts – Art. 47 – Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf – Zugang des Richters und des Dritten zum Informationsersuchen der ersuchenden Behörde.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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