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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-680/24WizzAir Hungary Légiközlekedési Kft. v Prezes Urzędu Lotnictwa Cywilnego

Entschieden
2026-02-12
ECLI
ECLI:EU:C:2026:92
CELEX
62024CJ0680
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Flughafenentgelte – Richtlinie 2009/12/EG – Art. 2 Nr. 3 – Begriff ‚Flughafennutzer‘ – Art. 6 Abs. 2 – Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Konsultation der Flughafennutzer zu den Änderungen der Flughafenentgeltregelung oder der Flughafenentgelthöhe – Art. 6 Abs. 5 Unterabs. 1 Buchst. a – Obligatorisches Verfahren zur Festlegung oder Billigung der Flughafenentgelte oder deren maximaler Höhe von der unabhängigen Aufsichtsbehörde – Art. 6 Abs. 5 Unterabs. 2 – Art. 11 Abs. 1 und 7 – Verpflichtung dieser Behörde zur Konsultation der Flughafennutzer zu den Änderungen der Flughafenentgeltregelung oder der Flughafenentgelthöhe im Rahmen eines obligatorischen nationalen Verfahrens – Umfang – Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Grundsatz der Transparenz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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