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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-680/18HJ v II

Entschieden
2019-04-11
ECLI
ECLI:EU:C:2019:307
CELEX
62018CO0680
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Auf Unterhaltspflichten anzuwendendes Recht – Verordnung Nr. 4/2009 – Haager Protokoll – Unzureichende Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung des Unionsrechts hat – Offensichtliche Unzulässigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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