Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-680/18HJ v II
- Entschieden
- 2019-04-11
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:307
- CELEX
- 62018CO0680
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Auf Unterhaltspflichten anzuwendendes Recht – Verordnung Nr. 4/2009 – Haager Protokoll – Unzureichende Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung des Unionsrechts hat – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht