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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-680/16 PDr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel and Remedia d.o.o. v European Commission

Entschieden
2019-03-27
ECLI
ECLI:EU:C:2019:257
CELEX
62016CJ0680
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 30 Abs. 1 – Humanarzneimittelausschuss – Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist – Wirkstoff Estradiol – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem gegenüber den Mitgliedstaaten der Widerruf bzw. die Änderung der nationalen Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0,01 % Estradiol angeordnet wird.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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