Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-680/16 PDr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel and Remedia d.o.o. v European Commission
- Entschieden
- 2019-03-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:257
- CELEX
- 62016CJ0680
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Humanarzneimittel – Richtlinie 2001/83/EG – Art. 30 Abs. 1 – Humanarzneimittelausschuss – Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist – Wirkstoff Estradiol – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem gegenüber den Mitgliedstaaten der Widerruf bzw. die Änderung der nationalen Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0,01 % Estradiol angeordnet wird.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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