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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-68/26 PPUCriminal proceedings against DK

Entschieden
2026-03-27
ECLI
ECLI:EU:C:2026:286
CELEX
62026CO0068
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorabentscheidungsverfahren – Eilvorabentscheidungsverfahren – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie (EU) 2016/343 – Art. 8 Abs. 1 und 2 – Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung – Ausdrücklicher oder stillschweigender, aber unmissverständlicher Verzicht – Nationale Regelung, dahin ausgelegt, dass sie die Fortdauer der Inhaftierung einer Person, die strafrechtlich verfolgt wird, zulässt, um die Wahrung ihres Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung zu gewährleisten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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