Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-676/16CORPORATE COMPANIES s.r.o.. v Ministerstvo financí ČR
- Entschieden
- 2018-01-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:13
- CELEX
- 62016CJ0676
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie 2005/60/EG – Geltungsbereich – Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c und Art. 3 Nr. 7 Buchst. a – Gesellschaftszweck eines Unternehmens, der im Verkauf von im Unternehmensregister eingetragener und allein zum Zweck ihres Verkaufs gegründeter Handelsgesellschaften besteht – Veräußerung durch Übertragung des Anteils des Unternehmens an der Vorratsgesellschaft.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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