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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-674/20Airbnb Ireland UC v Région de Bruxelles-Capitale

Entschieden
2022-04-27
ECLI
ECLI:EU:C:2022:303
CELEX
62020CJ0674
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Binnenmarkt – Art. 114 Abs. 2 AEUV – Ausschluss der Bestimmungen über die Steuern – Richtlinie 2000/31/EG – Dienste der Informationsgesellschaft – Elektronischer Geschäftsverkehr – Internetportal zur Vermittlung von Immobilien – Art. 1 Abs. 5 Buchst. a – Ausschluss des Bereichs der Besteuerung – Begriffsbestimmung – Regionale Regelung über eine Steuer auf Touristenunterkünfte – Vorschrift, nach der Vermittler verpflichtet sind, der Finanzverwaltung auf schriftliches Verlangen bestimmte Daten über den Betrieb solcher Einrichtungen mit dem Ziel zu übermitteln, für diese Steuer die Steuerpflichtigen zu ermitteln – Art. 56 AEUV – Keine Diskriminierung – Keine Beschränkung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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