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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-671/23M v Lietuvos bankas

Entschieden
2025-06-19
ECLI
ECLI:EU:C:2025:457
CELEX
62023CJ0671
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung – Richtlinie (EU) 2015/849 – Art. 59 – Begriff ‚systematischer Verstoß‘ – Sanktionen – Nationale Regelung oder Praxis, wonach für jeden Verstoß, der bei ein und derselben Prüfung festgestellt wird, eine gesonderte Geldbuße verhängt werden kann – Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht – Mindestharmonisierung – Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts – Wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen – Grundsatz ne bis in idem.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Überprüfbare Vertrauenssignale

  • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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  • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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