Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-671/22T GmbH v Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau
- Entschieden
- 2024-03-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:256
- CELEX
- 62022CJ0671
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Maßnahmen der Union im Bereich der Wasserpolitik – Richtlinie 2000/60/EG – Umweltziele bei Oberflächengewässern – Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper – Anhang V Rn. 1.2.2 – Begriffsbestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Seen – Kriterien für die Bewertung der biologischen Qualitätskomponente ‚Fischfauna‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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