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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-671/22T GmbH v Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau

Entschieden
2024-03-21
ECLI
ECLI:EU:C:2024:256
CELEX
62022CJ0671
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Maßnahmen der Union im Bereich der Wasserpolitik – Richtlinie 2000/60/EG – Umweltziele bei Oberflächengewässern – Verhinderung einer Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper – Anhang V Rn. 1.2.2 – Begriffsbestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Seen – Kriterien für die Bewertung der biologischen Qualitätskomponente ‚Fischfauna‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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