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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-670/20EP and Others v ERSTE Bank Hungary Zrt

Entschieden
2021-12-06
ECLI
ECLI:EU:C:2021:1002
CELEX
62020CO0670
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Vertrag über Fremdwährungsdarlehen – Klauseln, die den Darlehensnehmer einem Wechselkursrisiko aussetzen – Art. 4 Abs. 2 – Gebote der Verständlichkeit und der Transparenz – Unbeachtlichkeit der Erklärung des Verbrauchers, dass er sich über die möglichen Risiken, die sich aus der Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens ergeben, im Klaren ist – Klare und verständliche Abfassung einer Vertragsklausel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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