Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-670/19Gardinia Home Decor GmbH v Hauptzollamt Ulm
- Entschieden
- 2020-02-27
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:117
- CELEX
- 62019CO0670
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 – Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif – Zolltarifliche Einreihung – Kombinierte Nomenklatur – Unterposition 8302 41 90 – Gardinenstangen aus Metall.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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