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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-670/16Tsegezab Mengesteab v Bundesrepublik Deutschland

Entschieden
2017-07-26
ECLI
ECLI:EU:C:2017:587
CELEX
62016CJ0670
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem der Mitgliedstaaten gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist – Art. 20 – Beginn des Bestimmungsverfahrens – Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz – Von den Behörden erstelltes Protokoll, das den zuständigen Behörden zugegangen ist – Art. 21 Abs. 1 – Fristen für die Stellung eines Aufnahmegesuchs – Übergang der Zuständigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat – Art. 27 – Rechtsbehelf – Umfang der gerichtlichen Kontrolle.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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