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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-670/15Proceedings brought by Jan Šalplachta

Entschieden
2017-07-26
ECLI
ECLI:EU:C:2017:594
CELEX
62015CJ0670
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug – Richtlinie 2003/8/EG – Gemeinsame Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen – Anwendungsbereich – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der Kosten für die Übersetzung von Anlagen, die für die Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe erforderlich sind, nicht erstattet werden können.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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