Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-670/15Proceedings brought by Jan Šalplachta
- Entschieden
- 2017-07-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:594
- CELEX
- 62015CJ0670
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Zugang zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug – Richtlinie 2003/8/EG – Gemeinsame Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen – Anwendungsbereich – Regelung eines Mitgliedstaats, nach der Kosten für die Übersetzung von Anlagen, die für die Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe erforderlich sind, nicht erstattet werden können.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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