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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-667/19A.M. v E.M

Entschieden
2020-12-17
ECLI
ECLI:EU:C:2020:1039
CELEX
62019CJ0667
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Kosmetische Mittel – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Art. 19 – Informationen für die Verbraucher – Kennzeichnung – Auf den Behältnissen und Verpackungen der Mittel anzubringende Angaben – Kennzeichnung in einer Fremdsprache – ‚Verwendungszweck des kosmetischen Mittels‘ – Begriff – Verpackung kosmetischer Mittel mit einem Verweis auf einen in der Sprache des Verbrauchers verfassten umfassenden Produktkatalog.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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