Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-667/19A.M. v E.M
- Entschieden
- 2020-12-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:1039
- CELEX
- 62019CJ0667
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Kosmetische Mittel – Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 – Art. 19 – Informationen für die Verbraucher – Kennzeichnung – Auf den Behältnissen und Verpackungen der Mittel anzubringende Angaben – Kennzeichnung in einer Fremdsprache – ‚Verwendungszweck des kosmetischen Mittels‘ – Begriff – Verpackung kosmetischer Mittel mit einem Verweis auf einen in der Sprache des Verbrauchers verfassten umfassenden Produktkatalog.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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