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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-666/24Ministerio Fiscal and Others v EGB and Others

Entschieden
2026-07-16
ECLI
ECLI:EU:C:2026:589
CELEX
62024CJ0666
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Terrorismusbekämpfung – Art. 83 Abs. 1 AEUV – Richtlinie (EU) 2017/541 – Art. 3 – Terroristische Straftaten – Art. 4 – Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung – Art. 15 Abs. 1 – Verpflichtung, wirksame, angemessene und abschreckende Strafen vorzusehen – Praktische Wirksamkeit – Grundsatz der Rechtssicherheit – Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung – Vorrang des Unionsrechts – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit – Nationales Amnestiegesetz, das das Erlöschen der strafrechtlichen Haftung vorsieht – Handlungen, die nicht vorsätzlich schwere Menschenrechtsverletzungen verursacht haben.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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