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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-666/21A v Åklagarmyndigheten

Entschieden
2023-03-02
ECLI
ECLI:EU:C:2023:149
CELEX
62021CJ0666
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Beförderung im Straßenverkehr – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Geltungsbereich – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Art. 3 Buchst. h – Begriff ‚Güterbeförderung im Straßenverkehr‘ – Begriff ,zulässige Höchstmasse‘ – Fahrzeug, das als gelegentlicher privater Wohnbereich und für die Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken eingerichtet ist – Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Fahrtenschreiber – Art. 23 Abs. 1 – Verpflichtung zur regelmäßigen Nachprüfung durch zugelassene Werkstätten.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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