Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-666/21A v Åklagarmyndigheten
- Entschieden
- 2023-03-02
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:149
- CELEX
- 62021CJ0666
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Beförderung im Straßenverkehr – Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Geltungsbereich – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Art. 3 Buchst. h – Begriff ‚Güterbeförderung im Straßenverkehr‘ – Begriff ,zulässige Höchstmasse‘ – Fahrzeug, das als gelegentlicher privater Wohnbereich und für die Beladung mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken eingerichtet ist – Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Fahrtenschreiber – Art. 23 Abs. 1 – Verpflichtung zur regelmäßigen Nachprüfung durch zugelassene Werkstätten.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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