Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑666/13Rohm Semiconductor GmbH v Hauptzollamt Krefeld
- Entschieden
- 2014-11-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2388
- CELEX
- 62013CJ0666
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Tarifierung – Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Positionen 8541 und 8543 – Sende- und Empfangsmodule zur Datenübertragung über kurze Entfernungen – Unterpositionen 8543 89 95 und 8543 90 80 – Begriff ‚Teile von elektrischen Maschinen, Apparaten und Geräten‘.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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