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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑666/13Rohm Semiconductor GmbH v Hauptzollamt Krefeld

Entschieden
2014-11-20
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2388
CELEX
62013CJ0666
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Tarifierung – Gemeinsamer Zolltarif – Kombinierte Nomenklatur – Positionen 8541 und 8543 – Sende- und Empfangsmodule zur Datenübertragung über kurze Entfernungen – Unterpositionen 8543 89 95 und 8543 90 80 – Begriff ‚Teile von elektrischen Maschinen, Apparaten und Geräten‘.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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