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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-665/23IL v Veracash SAS

Entschieden
2025-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2025:598
CELEX
62023CJ0665
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – Richtlinie 2007/64/EG – Art. 56 Abs. 1 Buchst. B – Pflicht des Zahlungsdienstnutzers, dem Zahlungsdienstleister den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments ‚unverzüglich‘ anzuzeigen – Art. 58 – Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge – Korrektur durch den Zahlungsdienstleister unter der Voraussetzung, dass der Zahlungsdienstnutzer ihn ‚unverzüglich …, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung‘ von diesem Vorgang unterrichtet – Art. 60 und 61 – Haftung des Zahlungsdienstleisters und des Zahlers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge – Abfolge von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen infolge des Verlusts, des Diebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der sonstigen nicht autorisierten Nutzung eines Zahlungsinstruments – Nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhende Verspätung der Anzeige – Umfang des Erstattungsanspruchs.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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