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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-665/16Minister Finansów v Gmina Wrocław

Entschieden
2018-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2018:431
CELEX
62016CJ0665
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt – Art. 14 Abs. 1 – Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen – Art. 14 Abs. 2 Buchst. a – Zum Zweck des Baus einer Nationalstraße und gegen Zahlung einer Entschädigung erfolgte Übertragung des Eigentums an einem einer Gemeinde gehörenden Gegenstand auf den Fiskus – Begriff ‚Entschädigung‘ – Mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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