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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-664/15Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation v Bezirkshauptmannschaft Gmünd

Entschieden
2017-12-20
ECLI
ECLI:EU:C:2017:987
CELEX
62015CJ0664
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Richtlinie 2000/60/EG – Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik – Art. 4 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 – Verpflichtung, eine Verschlechterung des Zustands der Wasserkörper zu verhindern, und Verpflichtung, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der Richtlinie zu fördern – Übereinkommen von Aarhus – Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – Art. 6 und Art. 9 Abs. 3 und 4 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 – Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz – Vorhaben, das Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben kann – Bewilligungsverfahren – Umweltorganisation – Antrag auf Zuerkennung der Stellung als Partei im Verwaltungsverfahren – Möglichkeit, sich auf Rechte aus der Richtlinie 2000/60/EG zu berufen – Verlust der Parteistellung und der Befugnis zur Beschwerdeerhebung bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung der Rechte aus der Richtlinie 2000/60/EG im Verwaltungsverfahren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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