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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-662/17E. G. v Republic of Slovenia

Entschieden
2018-10-18
ECLI
ECLI:EU:C:2018:847
CELEX
62017CJ0662
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 46 Abs. 2 – Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgelehnt, aber der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wird – Zulässigkeit – Mangelndes Interesse, wenn der von einem Mitgliedstaat zuerkannte subsidiäre Schutzstatus die gleichen Rechte und Vorteile einräumt wie der Flüchtlingsstatus nach dem Unionsrecht und dem nationalen Recht – Relevanz der individuellen Situation des Antragstellers für die Prüfung der Identität dieser Rechte und Vorteile.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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