Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-662/17E. G. v Republic of Slovenia
- Entschieden
- 2018-10-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2018:847
- CELEX
- 62017CJ0662
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 46 Abs. 2 – Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung, mit der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgelehnt, aber der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wird – Zulässigkeit – Mangelndes Interesse, wenn der von einem Mitgliedstaat zuerkannte subsidiäre Schutzstatus die gleichen Rechte und Vorteile einräumt wie der Flüchtlingsstatus nach dem Unionsrecht und dem nationalen Recht – Relevanz der individuellen Situation des Antragstellers für die Prüfung der Identität dieser Rechte und Vorteile.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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