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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-66/22Infraestruturas de Portugal, SA and Futrifer Indústrias Ferroviárias, SA v Toscca - Equipamentos em Madeira Lda

Entschieden
2023-12-21
ECLI
ECLI:EU:C:2023:1016
CELEX
62022CJ0066
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 Buchst. d – Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Verkehrsversorgung – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 80 Abs. 1 – Fakultative Ausschlussgründe – Umsetzungspflicht – Abschluss von auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielenden Vereinbarungen durch einen Wirtschaftsteilnehmer – Befugnis des öffentlichen Auftraggebers – Auswirkungen einer früheren Entscheidung einer Wettbewerbsbehörde – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Grundsatz der guten Verwaltung – Begründungspflicht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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