Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-66/18European Commission v Hungary
- Entschieden
- 2020-10-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:792
- CELEX
- 62018CJ0066
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Zulässigkeit – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen – Art. XVI – Marktzugang – Liste spezifischer Verpflichtungen – Bedingung des Vorliegens einer Genehmigung – Art. XX Abs. 2 – Art. XVII – Inländerbehandlung – In einem Drittstaat ansässiger Dienstleistungserbringer – Nationale Regelung eines Mitgliedstaats, die Bedingungen für die Erbringung von Hochschulbildungsdienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet aufstellt – Erfordernis des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrags mit dem Sitzstaat des Dienstleistungserbringers – Erfordernis der Durchführung von Ausbildung im Sitzstaat des Dienstleistungserbringers – Änderung der Wettbewerbsbedingungen zugunsten der nationalen Dienstleistungserbringer – Rechtfertigung – Öffentliche Ordnung – Verhinderung irreführender Geschäftspraktiken – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Richtlinie 2006/123/EG – Dienstleistungen im Binnenmarkt – Art. 16 – Art. 56 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Vorliegen einer Beschränkung – Rechtfertigung – Zwingender Grund des Allgemeininteresses – Öffentliche Ordnung – Verhinderung irreführender Geschäftspraktiken – Hochwertige Lehre – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 13 – Akademische Freiheit – Art. 14 Abs. 3 – Freiheit zur Gründung von Lehranstalten – Art. 16 – Unternehmerische Freiheit – Art. 52 Abs. 1.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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