Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑66/13Green Network SpA v Autorità per l’energia elettrica e il gas
- Entschieden
- 2014-11-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2014:2399
- CELEX
- 62013CJ0066
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Nationale Regelung zur Förderung des Verbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Pflicht für Stromerzeuger und ‑einführer, entweder eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das inländische Netz einzuspeisen oder aber bei der zuständigen Behörde ‚grüne Zertifikate‘ zu erwerben – Nachweis für eine solche Einspeisung, für den die Vorlage von Bescheinigungen erforderlich ist, dass der erzeugte oder eingeführte Strom Grünstrom ist – Anerkennung von in einem Drittstaat ausgestellten Bescheinigungen unter der Voraussetzung des Abschlusses eines bilateralen Abkommens zwischen diesem Drittstaat und dem betreffenden Mitgliedstaat oder einer Vereinbarung zwischen dem inländischen Netzbetreiber dieses Mitgliedstaats und einer entsprechenden Stelle des Drittstaats – Richtlinie 2001/77/EG – Außenzuständigkeit der Gemeinschaft – Loyale Zusammenarbeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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