Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-659/18Criminal proceedings against VW
- Entschieden
- 2020-03-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:201
- CELEX
- 62018CJ0659
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2013/48/EU – Art. 3 Abs. 2 – Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand – Umstände, unter denen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden muss – Nichterscheinen vor Gericht – Abweichungen vom Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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