Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-658/22Sąd Najwyższy
- Entschieden
- 2024-01-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:38
- CELEX
- 62022CO0658
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Einem Obersten Gericht von seinem Ersten Präsidenten vorgelegte Rechtsfragen – Fehlen eines Rechtsstreits vor dem vorlegenden Gericht – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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