Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-655/21Criminal proceedings against G. ST. T
- Entschieden
- 2023-10-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:791
- CELEX
- 62021CJ0655
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Richtlinie 2004/48 – Art. 13 – Strafverfahren – Anwendungsbereich – Dem Markeninhaber entstandene Schäden als Tatbestandsmerkmal der Straftat – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) – Art. 61 – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 51 Abs. 1 – Durchführung des Rechts der Union – Zuständigkeit – Art. 49 Abs. 1 und 3 – Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Strafen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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