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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-654/19FP Passenger Service v Austrian Airlines AG

Entschieden
2020-10-01
ECLI
ECLI:EU:C:2020:770
CELEX
62019CO0654
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei großer Verspätung von Flügen – Ausgleichsanspruch bei Verspätung – Dauer der Verspätung – Zeitpunkt der Öffnung der Flugzeugtür am Zielort – Tatsächliche Ankunftszeit – Planmäßige Ankunftszeit – Frage, über die der Gerichtshof bereits entschieden hat, oder Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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