Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-654/18Interseroh Dienstleistungs GmbH v SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
- Entschieden
- 2020-05-28
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:398
- CELEX
- 62018CJ0654
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Verbringung von Abfällen – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung – Allgemeine Informationspflichten – Anhang IIIA – Gemisch aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren – Eintrag B3020 der Anlage IX des Basler Übereinkommens – Störstoffe – Kontaminierung eines Gemischs durch andere Stoffe – Umweltgerechte Verwertung.
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Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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