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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-654/18Interseroh Dienstleistungs GmbH v SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH

Entschieden
2020-05-28
ECLI
ECLI:EU:C:2020:398
CELEX
62018CJ0654
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Umwelt – Verbringung von Abfällen – Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung – Allgemeine Informationspflichten – Anhang IIIA – Gemisch aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren – Eintrag B3020 der Anlage IX des Basler Übereinkommens – Störstoffe – Kontaminierung eines Gemischs durch andere Stoffe – Umweltgerechte Verwertung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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