Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-653/22J. P. Mali Kerékpárgyártó és Forgalmazó Kft. v Nemzeti Adó- és Vámhivatal Fellebbviteli Igazgatósága
- Entschieden
- 2023-11-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:912
- CELEX
- 62022CJ0653
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Verordnung (EU) Nr. 952/2013 – Art. 42 Abs. 1 – Verpflichtung der Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften vorzusehen – Unzutreffende Angabe des Ursprungslands der eingeführten Waren – Nationale Regelung, die eine Geldbuße in Höhe von 50 % des Zollfehlbetrags vorsieht – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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