Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-652/22Kolin Inşaat Turizm Sanayi ve Ticaret AȘ v Državna komisija za kontrolu postupaka javne nabave

Entschieden
2024-10-22
ECLI
ECLI:EU:C:2024:910
CELEX
62022CJ0652
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Vergabe öffentlicher Aufträge in der Europäischen Union – Richtlinie 2014/25/EU – Art. 43 – Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, die keine internationale Übereinkunft mit der Union geschlossen haben, die in wechselseitiger und gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen Aufträgen gewährleistet – Kein Recht dieser Wirtschaftsteilnehmer auf eine ‚nicht ungünstigere Behandlung‘ – Teilnahme eines solchen Wirtschaftsteilnehmers an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags – Nichtanwendbarkeit der Richtlinie 2014/25 – Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens betreffend die Auslegung der Bestimmungen dieser Richtlinie im Rahmen eines Verfahrens über die von diesem Wirtschaftsteilnehmer erhobene Klage.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung