Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-652/18SZ v Mitnitsa Burgas
- Entschieden
- 2019-10-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:818
- CELEX
- 62018CO0652
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Union oder aus der Europäischen Union verbracht werden – Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 – Art. 3 Abs. 1 – Verstoß gegen die Anmeldepflicht – Art. 9 Abs. 1 – Im nationalen Recht vorgesehene Sanktionen – Nationale Regelung – Geldbuße und Einziehung der nicht angemeldeten Barmittel zugunsten des Staates – Verhältnismäßigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht