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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-652/16Nigyar Rauf Kaza Ahmedbekova and Rauf Emin Ogla Ahmedbekov v Zamestnik-predsedatel na Darzhavna agentsia za bezhantsite

Entschieden
2018-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2018:801
CELEX
62016CJ0652
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und subsidiärer Schutz – Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz – Richtlinie 2011/95/EU – Art. 3, 4, 10 und 23 – Anträge auf internationalen Schutz, die von den Angehörigen einer Familie getrennt gestellt werden – Individuelle Prüfung – Berücksichtigung von Bedrohungen, denen ein Familienangehöriger ausgesetzt ist, bei der individuellen Prüfung des Antrags eines anderen Familienangehörigen – Günstigere Normen, die von den Mitgliedstaaten beibehalten oder erlassen werden können, um das Asyl oder den subsidiären Schutz auf Familienangehörige der Person zu erstrecken, der internationaler Schutz gewährt worden ist – Prüfung der Verfolgungsgründe – Beteiligung eines aserbaidschanischen Staatsangehörigen an der Erhebung einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen sein Land – Gemeinsame Verfahrensvorschriften – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 46 – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Umfassende Ex-nunc-Prüfung – Vor der Asylbehörde unerwähnt gebliebene Verfolgungsgründe oder tatsächliche Gesichtspunkte, die aber im Rahmen des Rechtsbehelfs gegen die von der Asylbehörde erlassene Entscheidung vorgetragen werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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