Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-65/24Wiener Linien GmbH & Co KG v SwiftSuit Legal Tech GmbH
- Entschieden
- 2024-09-10
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:728
- CELEX
- 62024CO0065
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Grundsatz der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Richtlinie 2000/43/EG – Art. 2 Abs. 2 Buchst. b – Verbot der mittelbaren Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft – Fahrausweise des öffentlichen Verkehrs für Studierende, deren Preis von ihrem Wohnort abhängt – Erfordernis, die Gründe anzugeben, aus denen sich die Notwendigkeit einer Antwort des Gerichtshofs ergibt – Keine hinreichenden Angaben – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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