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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-649/18A v Daniel B and Others

Entschieden
2020-10-01
ECLI
ECLI:EU:C:2020:764
CELEX
62018CJ0649
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Nicht verschreibungspflichtige Humanarzneimittel – Online-Verkauf – Werbung für die Website einer Apotheke – Beschränkungen – Verbot der Gewährung eines Mengenrabatts und des Einsatzes kostenpflichtiger Links – Verpflichtung, den Patienten vor der Bestätigung der ersten Online-Bestellung einen Anamnesefragebogen ausfüllen zu lassen – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Richtlinie 2000/31/EG – Elektronischer Geschäftsverkehr – Art. 2 Buchst. a – Dienst der Informationsgesellschaft – Art. 2 Buchst. h – Koordinierter Bereich – Art. 3 – Herkunftslandprinzip – Ausnahmen – Rechtfertigung – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Schutz der Würde des Berufs des Apothekers – Verhütung des Fehl- oder Mehrgebrauchs von Arzneimitteln.

Legt aus

Artikel in der Entscheidung

Die Vorschriften nennt das Gericht in seiner eigenen Schlagwortzeile. Der Artikeltext hier, die Entscheidung an der Quelle.

Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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