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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-646/22Compass Banca SpA v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)

Entschieden
2024-11-14
ECLI
ECLI:EU:C:2024:957
CELEX
62022CJ0646
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2005/29/EG – Art. 2 Buchst. j, Art. 5, 8 und 9 – Begriff ‚Durchschnittsverbraucher‘ – Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern – Begriff ‚aggressive Geschäftspraxis‘ – Querverkäufe eines persönlichen Darlehens und eines nicht mit dem Darlehen zusammenhängenden Versicherungsprodukts – Ausrichtung der zur Verfügung gestellten Informationen auf den Verbraucher – Begriff ‚Framing‘ – Geschäftspraxis, bei der einem Verbraucher gleichzeitig ein Angebot für ein persönliches Darlehen und ein Angebot für ein nicht mit dem Darlehen zusammenhängendes Versicherungsprodukt unterbreitet wird – Fehlen einer Bedenkzeit zwischen der Unterzeichnung des Darlehensvertrags und der des Versicherungsvertrags – Richtlinie (EU) 2016/97 – Art. 24.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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