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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-646/21K and L v Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid

Entschieden
2024-06-11
ECLI
ECLI:EU:C:2024:487
CELEX
62021CJ0646
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Gemeinsame Asylpolitik – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling – Art. 2 Buchst. d und e – Verfolgungsgründe – Art. 10 Abs. 1 Buchst. d und Abs. 2 – ‚Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘ – Art. 4 – Individuelle Prüfung der Tatsachen und Umstände – Richtlinie 2013/32/EU – Art. 10 Abs. 3 – Anforderungen an die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz – Art. 24 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Wohl des Kindes – Bestimmung – Minderjährige Drittstaatsangehörige, die sich infolge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern identifizieren.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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