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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-645/23Hera Comm SpA v Falconeri Srl

Entschieden
2025-06-19
ECLI
ECLI:EU:C:2025:454
CELEX
62023CJ0645
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerwesen – Verbrauchsteuern – Richtlinie 2008/118/EG – Art. 1 Abs. 2 – Andere indirekte Steuern auf verbrauchsteuerpflichtige Waren – Elektrischer Strom – Nationale Regelung, mit der ein Zuschlag auf die Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom eingeführt wird – Fehlen besonderer Zwecke – Zuschlag zugunsten der regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften, der von den nationalen Gerichten als mit der Richtlinie 2008/118 unvereinbar angesehen wird – Rückforderung der rechtsgrundlos gezahlten Steuer vom Lieferer durch den Endverbraucher.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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