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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-645/20V A and Z A v TP

Entschieden
2022-04-07
ECLI
ECLI:EU:C:2022:267
CELEX
62020CJ0645
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Art. 10 – Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen – Gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes in einem nicht durch die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 gebundenen Staat – Erblasser, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats hat und in diesem Mitgliedstaat Vermögen besitzt – Pflicht des angerufenen Gerichts dieses Mitgliedstaats, von Amts wegen die Kriterien für seine subsidiäre Zuständigkeit zu prüfen – Bestellung eines Nachlassverwalters.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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