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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-641/23YM v Openbaar Ministerie

Entschieden
2026-01-15
ECLI
ECLI:EU:C:2026:3
CELEX
62023CJ0641
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Europäischer Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung – Art. 2 Abs. 4 – Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit – Art. 4 Nr. 1 – Grund, aus dem die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann – Art. 5 Nr. 3 – Übergabe der betreffenden Person unter der Bedingung einer Garantie der Rücküberstellung in den Vollstreckungsmitgliedstaat, um dort die im Ausstellungsmitgliedstaat verhängte freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme zu verbüßen – Ziele – Resozialisierung – Bekämpfung der Straffreiheit – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Gegenseitige Anerkennung von Strafurteilen für ihre Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat – Art. 7 Abs. 3 und 4 – Art. 9 Abs. 1 Buchst. d – Auf der fehlenden beiderseitigen Strafbarkeit beruhender Grund für die Versagung der Anerkennung des Urteils und die Nichtvollstreckung der Sanktion – Art. 25 – Vollstreckung von Sanktionen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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