Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C‑64/13 PH-Holding AG v European Parliament
- Entschieden
- 2013-09-05
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:557
- CELEX
- 62013CO0064
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Untätigkeitsklage – Art. 265 AEUV – Schadensersatzklage – Unterlassene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch das Parlament – Unterlassene Aufforderung des Parlaments an das OLAF, Ermittlungen aufzunehmen – Offensichtliche Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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