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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑64/12Anton Schlecker v Melitta Josefa Boedeker

Entschieden
2013-09-12
ECLI
ECLI:EU:C:2013:551
CELEX
62012CJ0064
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht – Arbeitsvertrag – Art. 6 Abs. 2 – Mangels Rechtswahl anwendbares Recht – Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer ‚gewöhnlich seine Arbeit verrichtet‘ – Vertrag, der engere Verbindungen zu einem anderen Mitgliedstaat aufweist.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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