Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑64/12Anton Schlecker v Melitta Josefa Boedeker
- Entschieden
- 2013-09-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:551
- CELEX
- 62012CJ0064
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht – Arbeitsvertrag – Art. 6 Abs. 2 – Mangels Rechtswahl anwendbares Recht – Recht des Landes, in dem der Arbeitnehmer ‚gewöhnlich seine Arbeit verrichtet‘ – Vertrag, der engere Verbindungen zu einem anderen Mitgliedstaat aufweist.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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